Hallo Leute.
Unsere alte Ölheizung "Roti Rotor, der kleine Feuerdrache" ist in die Jahre gekommen.
Vor 10 Jahren haben wir eine alte Bestandsimmobilie gekauft.
Bj 1935, 90qm Wohnfläche
Da die Tauschpflicht nach ENEV Paragraph 10 nur dann entfällt, wenn man das Haus vor 2002 besessen hat oder die Heizung eine Brennwertheizung ist, komme ich um den Austausch nicht herum.
Derzeit hatte ich noch keinen HB vor Ort (da habe ich für den 23.3.2021 nen Termin), um sich die Sache anzusehen, habe mich die letzten Wochen aber angefangen zu belesen.
Zwei Dinge liegen mir derzeit auf der Seele:
- Kein Anspruch auf Förderung wenn nach ENEV Parag. 10 die Heizung eh ausgetauscht werden muss? => hab ich das korrekt verstanden oder gilt das nicht, wenn man statt Öl Brennwert eine "höherwertige" Heizung ohne fossile Brennstoffe einbauen lässt?
- Raumhöhe Keller: 1,90m => überall ist zu lesen, dass eine Mindesthöhe von 2 Metern gegeben sein muss. => Ist unter der Voraussetzung eine Pellet oder/und Scheitholzheizung schon nicht zu realisieren?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus, ich werde das Forum weiter durchstöbern und sicher noch weitere Fragen in den Raum werfen
Viele Grüße
Kaddelienchen