Nach 30 Jahren - Heizungserneuerung nötig. Habe einige Grundlegende Fragen...

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulmenholz.

  • Hallo Leute.
    Unsere alte Ölheizung "Roti Rotor, der kleine Feuerdrache" :D ist in die Jahre gekommen.
    Vor 10 Jahren haben wir eine alte Bestandsimmobilie gekauft.
    Bj 1935, 90qm Wohnfläche
    Da die Tauschpflicht nach ENEV Paragraph 10 nur dann entfällt, wenn man das Haus vor 2002 besessen hat oder die Heizung eine Brennwertheizung ist, komme ich um den Austausch nicht herum.
    Derzeit hatte ich noch keinen HB vor Ort (da habe ich für den 23.3.2021 nen Termin), um sich die Sache anzusehen, habe mich die letzten Wochen aber angefangen zu belesen.
    Zwei Dinge liegen mir derzeit auf der Seele:

    • Kein Anspruch auf Förderung wenn nach ENEV Parag. 10 die Heizung eh ausgetauscht werden muss? => hab ich das korrekt verstanden oder gilt das nicht, wenn man statt Öl Brennwert eine "höherwertige" Heizung ohne fossile Brennstoffe einbauen lässt?
    • Raumhöhe Keller: 1,90m => überall ist zu lesen, dass eine Mindesthöhe von 2 Metern gegeben sein muss. => Ist unter der Voraussetzung eine Pellet oder/und Scheitholzheizung schon nicht zu realisieren?

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus, ich werde das Forum weiter durchstöbern und sicher noch weitere Fragen in den Raum werfen :D


    Viele Grüße
    Kaddelienchen

  • Guten Morgen ,


    wo hast du das denn mit der raumhöhe gelesen ? Auch auf der BAFA Seite ? Das hab ich nämlich noch nicht gehört .
    Gruß Toni

    Nein, das hab ich generell bei der Suche nach Pelletheizungsvoraussetzungen gefunden. Vlt geht es da ja auch nur um die "Kipphöhe" der Technik oder was auch immer...Das war nicht aus der BAFA Seite.

  • Die Austauschpflicht entfällt bei Brennwert UND bei Niedertemperatur-Kessel.


    Was ist denn dein "kleiner Drache"?

    Der alte Kessel ist weder Brennwert noch Niedertemperatur.
    Ich werd nachher mal das Typenschild fotografieren - is irgendein Billigmodell keiner Marke, eingebaut 1991. Dafür läuft er aber ohne große Probleme - trotz schludrigem Umgang mit Wartungsterminen (da hat mich letzte Woche die Frau vom Heizungsbauer rund gemacht wien Buslenker, weil die letzte Wartung 2017 gewesen ist...). Das wird bei ner neuen Heizung natürlich anders. Aber was soll ich in eine Heizung, die ich sowieso tauschen lassen muss, auch wenn sie noch funktioniert, noch ohne Ende Geld in die Wartung stecken? Und die Werte hat sie immer gebracht, sonst wäre mir der Schorni schon ausf Dach gestiegen.

  • Hallo Kaddelienchen,


    erst mal Herzlich Willkommen im Forum.


    Gehe mal auf der Titelseite des Forums etwas nach unten. Dort findest du einen Thread mit Namen "HV für niedrige Raumhöhe". Da solltest du Antworten finden.


    Gruß
    Jürgen

  • Hallo, austauschfplicht laut enev entfällt immer wenn es nicht wirtschaftlich ist.


    Solange der schöni zufrieden ist kann die Heizung drin bleiben. Von der enev kann man sich ja bekanntlich befreien lassen

  • Hallo, austauschfplicht laut enev entfällt immer wenn es nicht wirtschaftlich ist.


    Solange der schöni zufrieden ist kann die Heizung drin bleiben. Von der enev kann man sich ja bekanntlich befreien lassen

    Also der HB hatte mir vor einigen Jahren gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen. Solange der Kessel die Werte bringt, muss er nicht raus. Der schorni meinte dazu nur: er legt die Anlage zwar nicht still, das darf er gar nicht. Aber er meldet jedes Jahr Heizung,Alter etc an irgendeine Behörde. Diese würde sich dann melden und die könnten notfalls auch die Anlage stilllegen. Dass man da so einfach wegen Unwirtschaftlichkeit raus kommt, kann ich mir gar nicht vorstellen. Und ich bin ja eigentlich auch gewillt, was für die Umwelt zu tun...aber es is natürlich n ganzer Batzen Kohle, den man da hinlegt....wenn ich hier lese, was tlw für Förderungen gezahlt wurden, dann reisst es ja echt kleinere Löcher in die Finanzen als gedacht. Ob ich ohne förderberechtigung wirklich was anderes als ne Ölheizung einbauen lasse, weiss ich halt noch nicht. Aber ein Angebot von 2017 wollte mir schlussendlich auch 11.000 Euro abknöpfen.

  • Hier das Typenschild von der Heizung.
    Einbau erfolgte wohl November 1991 oder später.
    Bei wem kann ich denn fragen, ob se raus muss? Und wer entscheidet, wann irgendwas unwirtschaftlich ist? Dem Staat is doch wurscht, was mich mein Haus kostet...

  • Ist dein kleiner Feuerdrache (mit 21kw aber schon ein großer Drache) :D witterungsgeführt?

    Du meinst mit Außentemperaturfühler? Hat er...der schorni hat mir grade am Telefon gesagt: wenn wir das Haus gekauft haben und die Heizung NICHT selber erneuert haben, muss die ausgetauscht werden. Welches Medium ist ihm egal, wenn wieder Öl, dann nur brennwert. Zur Förderung konnte er nichts sagen, das beauftragt der HB.
    Das einzige, was wir geändert haben an der Heizung ist, dass wir die Schwerkraftheizungsrohre weggemacht und alle Heizkörper erneuert haben.

  • hi.
    das ist dann schon ein Niedertemperatur Kessel mit Außentemperatur Regler
    also nicht akut zu tauschen,
    aber es ist ein Stahlkessel und hat dann mit 30 schon seine geplante Lebensdauer erreicht,
    jedes Jahr was er mehr hält, ist wie ein Bonus.
    Gruß Andreas

  • Ich hab nochmal die Merkmale der Heizung fotografiert, die ggf. Darauf hinweisen, dass der Austausch tatsächlich nicht notwendig ist, da es sich um einen Niedertemperaturkessel handelt.. da ich keine Anleitung mehr für die Heizung habe, wer kann mir das gesetzeskonform bestätigen? Der Heizungsbauer?
    Grüße und schönen Sonntag noch!

  • Hallo


    mach mal ein Bild des Kesselschaltfeldes.
    Ev kann man auch eine klappe am Kesselschaltfeld aufklappen. Das dann auch fotografieren.


    ciao Peter

  • Hallo Kaddelienchen,


    ich habe letztes Jahr das Haus von meinem Vater verkauft, Ölheizung von 1991, lt Schorni kann die Anlage weiter betrieben werden, Heizung war zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine 30 Jahre alt, Abgaswerte passten aber noch.
    Jetzt können sich die neuen Besitzer in Ruhe überlegen wo die Reise hingeht.


    Gruß Jörg

  • Hallo,
    dieselbe Diskussion hatte ich bei der letzten Feuerstättenbeschau mit dem Bezirkskaminkehrer.(Korinthen...)
    Fakt: Übernahme des Gebäudes 2003. witterungsgeführte Ölheizung, Niedertemperaturkessel.
    Austausch nicht gesetzlich erforderlich. neue Ölheizungen werden generell nicht mehr gefördert.
    https://www.bafa.de/DE/Energie…voraussetzungen_node.html
    technisch ist mein Kessel i.o, Blaubrenner bringt gute Werte.
    bei einem Jahresverbrauch von 500-1000 l Öl ist ein Austausch gegen Brennwertgerät derzeit nicht wirtschaftlich.


    augenscheinlich ist eure Anlage auch eine witterungsgeführte Ölheizung, Niedertemperaturkessel.
    Thema Raumhöhe 2 m: gilt nur bei Heizungsräumen, Gesamtleistung über 50 kW.
    für kleinere Anlagen (28-50kW) sind Aufstellungsräume gefordert, weniger Anforderungen bzgl. Brandschutz.
    Anlagen unter 28 kW können auch in Abstell-Räumen oder bewohnten Räumen installiert werden (Werkstatt, Hobby-Raum, Waschküche etc)
    die Vorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich.


    mfg
    Ulmenholz

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