Hallo,
wie man auf z.B. auf den Portalen der Verbraucherzentralen nachlesen kann, wird man anhand von Rechnungen aus 2021 und 2022 nachweisen müssen, dass sich für den Antrag stellenden die Heizkosten zumindest verdoppelt haben bzw. darüber hinaus. Da sollte dann der Preis, zu dem man den Brennstoff eingekauft hat, keine Rolle spielen. Also, eine individuelle Angelegenheit.
Gruß, Michael