Pelletverbrauch für Nebenkosten ablesen

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Fred1234.

  • Hallo,

    Wir haben eine Fröling P4 Pelletheizung, gut isolierter Neubau aus 2015, 2 Wohneinheiten.

    Ich habe die Vermutung das die Verbrauchsanzeige am Display für die Erstellung der Nebenkosten ungenau ist??

    Die Verbrauchsanzeige läuft seit 2015 und zeigt wie im Foto Gesamtverbrauch 44,5 T. (Juni 2023) Der letzte stand Vorjahr 39,9 T (Jan 2022)

    Sind 4,6 T welche sich auf den Verbrauchszeitraum beziehen. Die Restpelletanzeige kann definitiv nicht stimmen. Letztes Jahr Juli 2022 zeigte sie an unter 0,5%, so dass Pellets bestellt wurden. In den 10 t Tank Gingen dann aber nur 6,3 T rein.

    Inwieweit spielt der tatsächliche Restbestand der Pellets für die verbrauchsanzeige eine Rolle? Die Eigentümerin sagt, die Verbrauchsanzeige ist valide und der Restbestand spielt keine Rolle hierfür.

    1. Stimmt das? Da die Anzeige nie bei Lieferung auf 0 gesetzt wurde und der Restbestand richtig korrigiert wurde, kann doch der Verbrauch auch nicht stimmen? Oder ist die Messung separat? Ist die Verbrauchsgesamt-Anzeige generell so für Abrechnung zu gebrauchen?


    Den Preis der Pellets für Verbrauch 2022 errechnet sie anhand des Durchnittspreis der letzten 3 Tankbefüllungen.


    Die Wärmemengenzähler wurden im Jan 2023 abgelesen, anhand des Verbrauchs errechnet die Vermieterin es auf Prozentual um und zwar den Pelletverbrauch auf mich 1. Wohneinheit 95%, ihre Wohnung 5% und nimmt den Stand der Gesamt Pelletverbrauch vom Stand 18.Jan 2022 und den Gesamtpelletverbrauch 10.6.2023. Den Durchschnittspreis Pelletlieferung bis 2020.


    Dann den Wärmengenzähler stand Jan 2023 Ich 2067, sie 49. Errechnet anhand dessen die Prozentuale Verteilung. Abgerundet: ~ Ich 95 sie 5%. Dann den Gesamtverbrauch Haus inkl ELW 6,6 T Pellets. (1,5 Jahre) Die Nebenkostenabrechnung ist aber für 2022.


    Obwohl ich nur von November 22 bis April 23 geheizt habe (im Vorjahr auch so) habe ich über 1941,03 Euro für 2022 nur Heizkosten u Warmwasser berechnet bekommen. Selbst habe ich überwiegend mit meinen separaten Holzkamin geheizt. Diese Kosten habe ich obendrauf natürlich (ca 300,-Euro). Warmwasserhähne hatte ich abgestellt, bis auf Duschen.

    Wie kann dann meine Verbrauchsrechnung so hoch sein. Und noch viel mehr Tonnen Verbrauch als in Vorjahren?

    Ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mir behilflich seid den Fehler zu finden.

    Liegt der Fehler in der Abrechnungsart oder bei der Anzeige des Pelletofen,( der nur durchläuft seit Beginn 2015) und nie zurück gestellt wird bei Betanken der Pellets. Denn Restbestand stimmt keinesfalls. Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Zuverlässigkeit der Display-Pellet-Verbrauchsanzeige? Und oder Verbrauchs-Abrechnung?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.


    Inwieweit spielt es eine Rolle, das Wärmemengenzählerablesung Jan 2023 erfolgte und Pelletverbrauch Ablesung erst Juni 2023 für den Abrechnungszeitraum NK 2022?

    Inwieweit spielt die Restpelletanzeige eine Rolle zur Verbrauchsanzeige u Abrechnung?


    Viele Grüße

    Diana

  • Die Berechnung des Pelletverbrauchs ist nur ein grober Richtwert, damit der Eigentümer nicht vergisst, Pellets nachzubestellen (Aussage von Fröling). Sie ist keinesfalls für eine Nebenkostenabrechnung zu verwenden. Dafür muß der tatsächliche Energieverbrauch herangezogen werden, welcher für einen Mieter über Wärmemengenzähler erfasst wird.


    Auf die Berechnung des Pelletverbrauchs durch den Kessel hat die Fördermenge der Förderschnecke einen Einfluß. Diese Fördermenge (in Gramm) muß regelmäßig neu bestimmt werden, da sie von der Beschaffenheit der Pellets abhängt. Wenn der Wert noch auf dem Standardwert bei Auslieferung steht, ist die Verbrauchsanzeige vermutlich deutlich zu hoch.

    Den Vorgang zur Bestimmung der Fördermenge habe ich hier beschrieben.

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

    Ja, die wärmemengenzähler werden separat erfasst, Whg 1 (ich) 2067 und Whg 2 (ELW ) 49. hieraus ermittelt sie die Prozentuale Verteilung 95% (Whg1) zu 5%(Whg2). (Eigentlich nur 3%.)

    31.1.22 Pelketgesamtverbrauch laut Display 37,9 T

    10.6.2023 Pelletverbrauch laut Display 44,5 T

    Gesamtverbrauch 2 Whg demnach 6,6 T für 1,5 Jahre. Diese teilt sie dann 95% Whg 1 und 5 % Whg 2. Durchschnittspreis pellets 308,10.

    Abrechnung NK also für Whg1: 6,3t x308,10 EUR sind 1941,03 Euro Heiz-und Warmwasserkosten.


    Wie müßte es sie denn korrekt machen?

  • Ich bin kein Anwalt für Mietrecht, doch zumindest kann ich sagen, daß nur die tatsächlich verbrauchte Menge berechnet werden darf. Wenn also das Silo zum Zeitpunkt x voll war und dann zum Zeitpunkt y 5t nachgetankt wurden, damit es wieder voll ist, dann kann man dem Mieter kaum 6t für diesen Zeitraum in Rechnung stellen, auch wenn der Kessel das als Verbrauch anzeigt. Wie gesagt, die Verbrauchsanzeige ist nur ein grober Richtwert, welcher außerdem noch stark abweicht, wenn man die Bestimmung der Fördermenge nicht durchführt.


    Wenn man es genau nimmt, dann muß die ermittelte Wärmemenge mit einem Euro-Betrag x multipliziert werden. Dieser Betrag hängt natürlich von den Kosten des Energieträgers ab.


    Beispiel:


    Wärmemengenzähler zeigen für Deine Wohnung einen Verbrauch für Heizung und Warmwasser von 20.000 kWh im Jahr.

    Wenn die Pellets den schlechtesten Heizwert von 4,6 kWh/kg hätten, dann hätten für diese Wärmemenge ca. 4350 kg Pellets verbrannt werden müssen (ohne jegliche Verluste).

    Nehmen wir an, die Pellets haben 300€ pro Tonne gekostet, dann wären das 4350 kg * 300 € / 1000 kg = 1305 €.

    Natürlich wäre das ein Verlustgeschäft für den Vermieter, da Kessel und Heizungssystem keinen Wirkungsgrad von 100% haben und der Kessel außerdem Strom verbraucht, also wird er entweder noch einen Grundpreis für die Bereitstellung der Wärmeenergie aufschlagen oder den Arbeitspreis höher ansetzen.

  • Das ist doch eine relativ einfache Sache.

    Beide Wohnungen haben eine Wärmemengezähler - alles super;


    Der Kosten für die Heizung richten sich zu 50 % bis 70 % nach dem Wärmemengenzähler. Sind somit verbrauchsabhängig.

    Die restlichen Prozente werden auf die Wohnfläche umgelegt.

    Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.


    Hinweis: Der Wärmemengenzähler mißt in KWh oder MWh - das ist Energie;


    Zusätzlich können noch folgende Kosten umgelegt werden:


    die Lieferungskosten
    den Betriebsstrom
    die Kosten für Bedienung, Pflege und Überwachung der Heizung
    die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit
    Kosten für die Verbrauchserfassung, Einstellarbeiten, Reinigung, Immissionsschutz-Messungen, den Schornsteinfeger
    die Mietkosten für Verbrauchserfassungsgeräte



    Die Kosten für die Pellets sind auch klar. Das ist eben der Verbrauch (Kosten) im Abrechnungszeitraum.


    Wobei die Pelletspreise von 300 bis 800 Euro/Tonne schwanken können.


    Ich nehme an, daß Dein Vermieter eine Abrechnungsfirma beauftragt hat. Bei Fragen, kannst Du dann dort anrufen.


    Aber: Das Thema ist nicht so einfach. Dafür hat unsere Bürokratie gesorgt....

  • Hallo


    stimmt der Verbrauch mit dem Verbrauch der Vorjahre in etwa überein?

    Lass Dir Bilder der Zählerstände geben mit dem gesamten Zählkopf der Wärmemengenzähler...

    Baujahr 2015: Wärmemengenzähler haben eine Eichdauer von 5 Jahren. Wenn diese überschritten ist, sind sie als WMZ untauglich. Rechtlich gesehen, weil sie nicht mehr geeicht sind.


    Ansonsten - wenn Du aus D bist - lies die Heizkostenabrechnungsverordnung. Die Aussagen von Fred beziehen sich darauf.


    Du bist Mieter, also empfehle ich bestimmt aber höflich vorzugehen, ggf auch mit dem Hinweis auf frühere Abrechnungen.


    ciao Peter

  • 1. Grobe Abschätzung der Heizkosten über den Energieausweis:


    Der Vermieter muß dir einen sog. Energieausweis vorlegen.

    Hier hast du den Energieverbrauch des Hauses in KWh/qm/Jahr;


    z.B. 100 KWh/qm/Jahr (im Energieausweis) multiplizierst du mit der Quadrahtmeterzahl deiner Wohnung (z.B. 50 qm)


    100 x 50 = 5000 KWh


    5000 x 1,3 = 6500 KWh/Jahr (Faktor für Verluste im Treppenhaus und Rohrleitungen)


    Das bedeutet, daß deine Wohnung (überschlägig ermittelt) 6500 KWh/Jahr Energie benötigt.


    Das ist aber nur eine sehr grobe Abschätzung zur Orientierung.




    2. Mengenberechnung des Pelletverbrauchs:


    Wie genau deine Displayanzeige ist, kann ich nicht sagen.


    Die exaktere Mengenberechung sieht wie folgt aus:


    Anfangsmenge (bei Beginn der Heizperiode) + Kaufmenge (während der Heizperiode) - Restmenge (Ende der Heizperiode)


    Am besten am Pelletsilo.


    Das bedeutet:


    Die Füllhöhen (in cm) müssen am Anfang und am Ende gemessen werden.

    Über die Füllhöhen kann man die Tonnen errechnen.

    Man muß jedoch wissen, wieviel cm einer Tonne entspricht..


    Dann hat man noch die Kaufmengen in Tonnen.


    Beispiel:


    500 kg (Anfangsstand)+ 6000 kg (Zukaufmenge) - 1500 kg (Restmenge) = 5000 kg Verbrauch in der Saison;


    Hinweise:


    Wenn dir Dein Vermieter nur 300 kg/Tonne berechnet hat, dann ist das ein sehr niedriger Preis.

    Wenn Dein Vermieter die Anfangsmenge nicht berücksichtigt hat, dann hat er dir diese Menge geschenkt.


    Wie realistische Deine Heizkosten sind, kann man nicht beurteilen, da wir nicht den Energieausweis und auch nicht die Quadratmeterzahl deiner Wohnung kennen.

    Außerdem ist auch nicht bekannt, wie dein Warmwasser erzeugt wird?


    Es kann evtl. auch sein, daß du aufgrund deiner Heizgewohnheiten, du eine günstige Abrechnung erhalten hast, genauso wie das Gegenteil??

  • Vielen Dank für die sehr guten Antworten. Sehr sehr nett 👍🏼

    Leider bin ich aber noch nicht zu einer Lösung des Problems gekommen. Es wurde weder die Füllhöhe am Pelletsilo je gemessen noch die korrekten Restbestände in die Displays-Anzeige eingepflegt. Auch die Schneckenkalibrierung und das Wiegen der Fördermenge wurde offenbar nicht gemacht. Die Anzeige zeigt ca 44,5 t Gesamtverbrauch seit ca nov 2015 Neubau.

    Es ist 1-Familien Haus 225qm beheizbare Fläche für mich plus ca 90qm Einliegerwohnung /Fewo der Vermieter. Die Abrechnung erfolgt nicht wie bei Heizkostenverordnung vorgesehen über 70% Verbrauch u 30% qm Wohnfläche. Im Mietvertrag stand aber lediglich Heizung/Warmwasser nach Verbrauch. Schmutzwasser nach qm. Da teilt sie mir allerdings 99% zu.

    Bei meinem Einzug 2017 wurde auch nichts am Pellets Tank / Restpellet ermittelt und auch nicht voll getankt. Ansonsten könnte man ja anhand der vollständigen Pellets Rechnungen seither etwas ermitteln. Zumindest inwieweit die Pelletverbrauchsanzeige am Display abweicht.

    Es wurde schon immer über die „nicht richtige“ Pellets Display Anzeige abgelesen und für die Nebenkostenabrechnung verwendet. Der angebliche angezeigte Gesamtverbrauch wurde dann einfach 95% mir Mietshaus und 5% Vermieter ELW Ferienwohnung. (Diese war in manchen Jahren auch vollbewohnt. Jetzt allerdings nur Wochenende/Ferienwohnung. Die Begründung für 95% der Heizkosten mir abzurechnen sei die Wärmemengenzähler-Aufteilung- die 2067 bei mir Haus - anzeigte in 2022 und 49 für ELW. Die warmwasserzähler sind nur bis 2021 Geeicht. Der Zähler der Vermieter ELW zeigt seit 2019 12,8 und bewegt sich nicht. Als Begründung heißt es, sie verwenden kaum Warmwasser. Der Gesamtwasserverbrauch der ELW sei so niedrig.


    Es wurde auch erst im Juni 23 abgelesen statt Jan 23 an dem Pelletverbrauch Display dafür die wärmemengenzähler im Januar 2023 mit 2067 für mich und 49 für die Wochenendwohnung der Vermieter. Nachdem hier nicht nach HKVO berechnet wird (70% nach Verbrauch und 30% nach qm. Sondern 95% mir weil der Unterschied der 2 separaten Wärmemengenzähler dies so aufzeige.

    Folgende Fragen stellen sich mir:


    1. wie kann man den Pelletsverbrauch ermitteln wenn die Anzeige (nicht brauchbar ist) an der Fröling Pelletsheizung? Die Restpellets auch nicht stimmen und nie ermittelt wurden. Getankt wurde im Juli 22 zuletzt. Und es geht um die Abrechnung für 2022.

    Vorhanden sind die Wärmemengenzähler Ablesung vom 18.1.23 und 31.12.21. Die Gesamtwasserabrechnung für 22 und 2 abgelaufene Warmwasserzähler. Was kann man nun tun, um zu einen brauchbaren Ergebnis zu kommen?


    2. Da die Vermieterin „sich weigert nach HKVO“abzurechnen, sondern auf den mind 95% Pellets Heizkosten für mich - besteht, mit der Begründung im Mietvertrag stehe „nach Verbrauch“ und das sei laut Prozentualer Verteilung der 2 Wohneinheiten bei Wärmemengen der Anteil am Gesamtverbrauch. Darf sie 95% mir abrechnen, wenn HKVO als Maxime 70% vorgibt und 30% nach qm?

    Da sie mir 95% berechnet bin ich doch übermäßig belastet an dem Wärmeverlust der Anlage und an der Gesamten Bereitstellung von warmwasser und Heizung? Wo der Vermieter seine Fewo für 50-100 Euro Gesamtkosten im Jahr für Warmwasserversorgung und Heizung hat. Im Gegensatz zur ELW habe ich auch einen Kamin mit dem ich noch zusätzlich heize, welcher mich zusätzlich privat 300,- Euro im Jahr Holz kostet plus die 1900,- für Heizung/Warmwasserversorgung-Pellets. Warmwasser hatte ich zudem an 3 Waschbecken abgestellt um zu sparen. Die Heizungsregler habe ich nur von Nov-März an und nur bei ca 100qm.


    Das kann doch nicht fair in der Abrechnung sein?

  • Hallo,


    bei solchen Problemen würde ich mich nicht auf den Wissensstand in einem Forum verlassen, sondern würde den Rat von Experten in Anspruch nehmen. Mach einen Termin bei einer entsprechenden Einrichtung (Verbraucherberatung, Mieterverein etc.) und leg` denen dann deine Unterlagen vor.

    Die sind stets auf dem neuesten Stand, auch was die Rechtslage angeht.

    Ratschläge hier im Forum können auch aufgrund von verkehrt verstandenen oder fehlenden Informationen deinerseits schlichtweg falsch sein und damit ist dir nicht geholfen.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

    2 Mal editiert, zuletzt von Holzpille ()

  • Hallo Diana,


    nach allem was Du schreibst kann aus meiner Sicht eine den gestzlichen Anforderungen entsprechende Heizkostenabrechnung NICHT mehr erstellt werden.


    Die Folge ist, egal was gemacht wird, es ist eine Schätzung - und die ist nicht "fair".


    Meine erste Frage an Dich ist: Willst Du da wohnen bleiben?


    Wenn ja, dann versuch Dich gütlich mit dem Vermieter zu einigen.

    Wenn nein, dann schau mal beim Mieterschutzbund oder ähnlichem vorbei.


    Gruß, Uwe

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • Ganz grober Überschlag bzw. eine grobe Schätzung:


    Als durchschnittlichen Wert für die Heizkosten schlagen Rechtsexperten folgende Faustregel vor:

    Pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche sollten Sie mit etwa 15 Euro rechnen.


    Bei 225 qm Wohnfläche wären das dann 3375.- Euro;


    Das ist durchaus ein realistischer Wert....


    Viele Mieter vergessen, daß sich die Heizkosten im Jahr 2022 um etwa 80 % erhöht haben.

    Wer das aber nicht realisiert und etwas günstigeres findet, der sollte natürlich sofort kündigen und sich eine andere Wohnung suchen.


    Aber:

    Obs dann wirklich günstiger wird, entscheidet einzig und alleine der Energieausweis der Wohnung und das Heizverhalten des Mieters.

    Am teuersten ist hier übrigens eine Wärmepumpenheizung, was die Nebenkosten angeht.


    Unsere Regierung hat bewußt eine Verteuerung der Energiekosten angestrebt, um eine weitere Reduzierung von CO² zu erreichen.

    Das ist auch bestens gelungen.


    Die von dir beanstandete Nebenkostenbrechnung ist sicher nicht korrekt.

    Offensichtlich hat dein Vermieter die Abrechnung selbst erstellt.

    Er ist somit kein Profi-Vermieter und hat keine exteren Firma damit beauftragt.


    Aber:

    Wenn du bei 225 qm Wohnfläche nur 1900.- Euro für die Heizkosten bezahlst, dann solltest du dich sofort bei deinem Vermieter bedanken.

    Den Ball ganz flach halten....


    Die Nebenkosten bei dieser Wohnfläche von 225 qm würden bei einer aktuellen Vermietung mindet 400.- Euro/Monat betragen.

    Das wären dann 4800.- Euro/Jahr;


    Die Heizkosten sind jedoch nur eine Komponente der Nebenkosten.

    Dazu kommt noch:

    Kaltwasserverbrauch, Grundsteuer, Rauchmelder, Dachrinnenreinigung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichversicherung, Müllabfuhr, Kanalbenutzung; Wartungskosten für Heizung u.s.w.

    Auch für die Abrechnung der Nebenkosten kann der Vermieter einen Anteil dem Mieter in Rechnung stellen.


    So eine Nebenkostenabrechnung ist also ein komplexes Verfahren, das nur mit einer entspr. Software rechtskonform gemacht werden kann.

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