Planung einer neuen Heizungsanlage für 2 Familienhaus Bj. 1933 - nike75

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 26.754 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Holzpille.

  • Die Reinigung beim vario aqua im reinen Pelletbetrieb würde wohl im Idealfall nur ca. alle 14 Tage anfallen.
    Ist natürlich schon aufwendiger im direkten Vergleich mit einer Etaanlage an der man im Idealfall das ganze Jahr über nichts machen muss aber dafür bringt der varia aqua auch eine angenehme Atmosphäre mit "Flammenspiel" ins Büro. Ausserdem könnte ich den auch mit Holz bestücken (dann wäre natürlich öfters die Asche zu entleeren). Bin wie gesagt noch unsicher.

  • Hallo liebes Forum,


    leider ist mir der Heizungsbauer mit dem ich die Anlage verwirklichen wollte um "5 vor 12" abgesprungen. Bin daher gezwungen umzuplanen und suche nun nach einer Anlage die man als Laie selber einbauen kann. Hat da jemand eine Idee für etwas im Bereich Pelletheizung 15-20 kw?

  • Moin, das kommt doch ganz auf dein handwerkliches Geschick an. Im Grunde kann man auch als Laie jede handesübliche Heizung selber bauen. Allerdings sollte man da Autodidakt sein und sich das (wirklich) nötige Fachwissen selbs aneignen können.
    Für die Bafa Förderung brauchst du aber die Fachunternehmeerklärung. Wenn du Glück hast, findest du einen Händler, der dir die so ausfüllt...oder besser, du suchst dir einen Heizungsbauer, welcher mit Eigenleistung einverstanden ist.
    Meiner z.B. ist über viele Monate hinweg ausgebucht und ist da sehr flexibel...so kann er ohne großen Aufwand noch ein wenig extra Kohle scheffeln.


    Gruß,
    Asmus

  • Oder man hat im Bekanntenkreis einen Ing oder Bachelor (Elektrotechnik, Bauing, Maschinenbau,). Auch mal den Schornsteinfeger drauf ansprechen. Die sind ja meistens auch Energieberater und können den Abgleich machen.

  • Moin Moin!


    Zitat von DerQJ

    der man hat im Bekanntenkreis einen Ing oder Bachelor (Elektrotechnik, Bauing, Maschinenbau,).

    Das ist sehr interessant.
    Es scheint ja nicht um den Einbau der Anlage zu gehen, sondern lediglich um den hydraulischen Abgleich.
    Kann der Ing oder Bachler so ein Schreiben als Privatperson erstellen oder muss da eine Firma dahinter stehen?
    Hast Du das schon mal ausprobiert?
    Wie sieht so ein Schreiben konkret aus?


    MfG Hans

  • Es muss eine Fachunternehmerbescheinigung ausgefüllt werden mit Stempel von einem Fachbetrieb.
    Alternativ bei Eigenmontage den Nachweis erbringen das man über Fach- und Sachkenntnisse verfügt. Gessellenbrief Heizung Sanitär z.B. Hydraulischer Abgleich nach VDZ inkl. Stempel und Unterschrift wird ebenfalls benötigt.

  • Ich kann jetzt nur den O-Ton der Bafa wiedergeben "Wer einen Bachelor oder Ing mit einem gewissen Bezug zum Thema Gebäudeinstallation hat, dem traut man die Installation zu. Selbst bei den HB arbeiten heutzutage oftmals Elektroniker oder Elektrofachkräfte. Wenn diejenigen nun einen Hydraulischen Abgleich (inkl. der notwendigen Berechnungen) hinbekommen, steht einer Montage in Eigenleistung nichts im Wege."
    Dies muss auch nicht der Antragsteller sein. In den Antragsunterlagen heißt es nicht umsonst "Persönliche Erklärungen und Unterschrift des Fachunternehmers oder der ausführenden Person".


    Man muss sich auch nicht erst einen Stempel zusammenbasteln. Das geht auch mit Unterschrift.

  • Auf dem Antrag steht : STEMPEL UND UNTERSCHRIFT.


    RISKIERT NICHT EINE VERSAGUNG DER FÖRDERUNG !!!

  • Im Antrag steht: "Unterschrift (und Stempel)"
    Da ein HB keinen Dienstempel hat und ein Stempel im allgemeinen im Geschäftsverkehr nicht vorgeschrieben ist, kann dieser hier nur fakultativ, (darum auch in Klammern) gemein sein.
    Ansonsten schließt sich Eigenmontage schon aus diesem formalen Grunde aus (wobei hier tatsächlich nicht Firmenstempelk steht, sondern nur "Stempel", sodass selbst Herr Hans Wurst sich seinen eigenen Stempel machen könnte).

  • Na ja dann versuch das mal wenns in die Hose geht sind 10.000 Euro futsch und hast eine Anzeige wegen versuchtem Subventionsbetrug am Hals

  • So ein Quatsch @Waldmeister
    Bitte nicht so vorschnell Schlüsse ziehen.


    Zur Info - der Antrag wird vorher gestellt. Ich weiß daher im voraus, ob ja oder nein. Und verschenkt wird hier gar nichts. Oder darf ich den Antrag nur einmal abgeben, nachdem er abgelehnt wurde? Übrigens sitzen da auch Leute, die den Antrag dann neben hin legen und Rückfragen stellen.

  • Davon abgesehen, dass versuchter Subventionsbetrug straffrei ist und demnach wohl nicht zur Anzeige gebracht wird, möchte ich mal gerne Wissen worin du eine strafbare Handlung siehst?
    Du beziehst dich hier sicher auf den selbstgemachten Stempel von Herrn Hans Wurst. Solange Herr Hans Wurst mit seinem Stempel nicht vortäuschen möchte, dass er ein Unternehmer sei, (sondern z.B. die Erklärung fälschlicherweise so versteht, dass ein Stempel obligatorisch ist und ihn daher setzt) ist dies sicher kein Subventionsbetrug im Sinne von §264 StGB.
    Insbesondere wird dies nicht der Fall sein wenn Herr Hans Wurst wie gefordert als "ausführende Person über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt und diese nachweist (zum Beispiel durch Vorlage des Gesellen-/Meisterbriefs, Zeugnisses oder ähnliches)".

  • So ein Quatsch @Waldmeister
    Bitte nicht so vorschnell Schlüsse ziehen.


    Zur Info - der Antrag wird vorher gestellt. Ich weiß daher im voraus, ob ja oder nein. Und verschenkt wird hier gar nichts. Oder darf ich den Antrag nur einmal abgeben, nachdem er abgelehnt wurde? Übrigens sitzen da auch Leute, die den Antrag dann neben hin legen und Rückfragen stellen.

    Unsinn die Fachunternehmererklärung muss erst nach Fertigstellung der Anlage eingereicht werden. Die Grundförderung wird dem Antragsteller nur bestätigt. Alle anderen Unterlagen müssen nach der Montage eingereicht werden. Bitte mal besser informieren !!!


    Und soviel zum versuchten Betrug: Ebenfalls strafbar nach StGB:


    http://www.rechtsanwalt-betrug.de/#Was ist ein versuchter Betrug

  • Unsinn die Fachunternehmererklärung muss erst nach Fertigstellung der Anlage eingereicht werden. Die Grundförderung wird dem Antragsteller nur bestätigt. Alle anderen Unterlagen müssen nach der Montage eingereicht werden. Bitte mal besser informieren !!!
    Und soviel zum versuchten Betrug: Ebenfalls strafbar nach StGB:


    http://www.rechtsanwalt-betrug.de/#Was ist ein versuchter Betrug

    Da geht es um § 263 StGB, also Betrug. Darin wird Subvebtionsbetrug nach § 264 gar nicht behandelt. In §264 wird lediglich einmal §263 verwiesen, nämlcih §263 Abs. 5 ; hier geht es aber auch nicht um den Versuch.
    Bitte mal besser informieren!

  • Die beantragte Förderung ist eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Subventionsbetrug ist strafbar. Nach § 3 Subventionsgesetz
    (SubvG) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Nach § 4 Absatz 1 SubvG
    ist im Falle von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen der versteckte Sachverhalt maßgeblich. Die einzelnen Regelungen des § 264 StGB sowie der §
    3 und 4 SubvG sind nachfolgend abgedruckt.
    Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben oder ein Verschweigen von Änderungen nach
    Antragstellung eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind alle Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer
    Zuwendung erheblich sind. Vorliegend sind das im Einzelnen:

  • Ja und was willst du uns jetzt damit sagen? Da steht doch ganz klar: Subventionsbetrug ist strafbar. Nicht: versuchter Subventionsbetrug!


    Du hast immer noch nicht geschrieben, worin du einen Subventionsbetrug siehst.


    Worauf willst du überhaupt hinaus?
    Fakt ist, auch die Errichtung einer förderfähigen Anlage in Eigenmontage wird gefördert. Eigenmonatage ist allerdings nicht im Sinne einer eigenhändigen Montage seitens des Antragstellers zu verstehen, sondern die Montage und die Erstellung eines Hydraulischen Abgleichs durch eine Person die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt und diese nachweist (zum Beispiel durch Vorlage des Gesellen-/Meisterbriefs, Zeugnisses oder ähnliches) und eben kein Fachunternehmer ist.

  • Hallo,


    Moderation:


    seit 17 Beiträgen läuft der Threat am Thema vorbei. Auch vom "Kollegen" Waldmeister der einige Beiträge zuvor gerade das Abweichen vom Thema bekrittelt hatte.


    Wenn noch Gesprächsbedarf bzgl. "BAFA" ist, dann bitte ein neues Thema eröffnen oder ein bereits bestehendes nutzen.


    Ich bitte jetzt nochmals darum beim Thema zu bleiben.



    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

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