Guten Morgen Mitglieder des Forums,
ich hoffe auf Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Ich stellte bei der BAFA Antrag wegen Heizungstausch (neu: Holzpelletheizung, alt: Ölheizung) und erhielt dafür den Zuwendungsbescheid (Bedingungen 11/2021).
Zwischenzeitlich ist die Installation durch den Heizungsbauer und die Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgt und ich möchte nun die Unterlagen wie Verwendungsnachweis und Rechnungen hochladen.
Bei meiner Frage geht es um die einzureichenden Rechnungen - konkrekt um die Rechnungen des Schornsteinfegers:
Der Schornsteinfeger teilte mir am Ende seines Termins mit, ich werde mehrere Rechnungen erhalten - eine zur Abnahme und eine zur Erstmessung - und solle jene Rechnung bei der BAFA hochladen, welche er mir in zweifacher Ausfertigung zusenden werde, da davon ein Exemplar für die Einreichung bei der BAFA bestimmt sei.
Zweifach erhalten habe ich jedoch zwei verschiedene Rechnungen zu Messungen: Sowohl eine Rechnung betitelt Emissionsschutzmessung als auch eine Rechnung betitelt Staub u. CO Messung an Holzheizungen. Welche von beiden ist denn nun hochzuladen?
Ich hoffe, meinen Beitrag liest entweder ein Fachkundiger, der weiß was nach Neuinstallation der Pelletanlage bei der BAFA bezüglich Schornsteinfeger einzureichen ist, oder ein Mitglied, das bereits diesen BAFA-Schritt erledigt hat und aus eigener Erfahrung berichten kann.
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Ma