An alle Holzheizer: Tabelle mit euren Messwerten nach der 1. BImSchV

Es gibt 218 Antworten in diesem Thema, welches 137.922 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Etaminator.

  • das kann auch ein HB ler machen wenn er die Voraussetzungen hat.

    Diese Messung wird aber nicht anerkannt..... Denn das Messen praktisch TÜV des Kessel ist eine Hoheitliche Staatliche Aufgabe des Schorni im Auftrage des Landratsamtes. Diese Arbeit läßt er sich nicht aus der Hand nehmen. Man kann einen Wartungsvertrag für seine Wärme Quelle HV/Öl/Gas mit einem HB abschließen der auch alle 2 Jahre eine Messung durch führt. Paar Wochen später kam der Schorni er hat den vorgelegten TÜV vom HB nicht anerkannt. Er will selber verdienen. Zum Wartungsvertrag mit einem HB gehört aber auch die turnusmäßige Prüfung dazu, damit der HB weiß was mit dem Kessel etc los ist den er installiert hat. Mit dem Wartungsvertrag ist ja auch eine Garantie seitens des HB verbunden, die der Schorni mit seiner Messung nicht eingeht. Er will nur durch die Messung feststellen ob die gesetzlich festgelegten vorgegebenen Norm Werte eingehalten werden. Man arbeitet ja nicht umsonst die sogenannte Bimsch.. Verordnungs Werte anzuziehen um "ältere " Kessel still zulegen.
    Der Fall ist doch schon gewesen das 1 Bürger die Messung genau gesagt den Zutritt verweigert hatte weil der HB diese erst durchgeführt hatte. Paar Minuten später war die Polizei vor Ort und er wäre bald mit der 8 ruhig gestellt worden wenn er sich immer noch geweigert hätte. Diese Messung wurde teuer weil er die Polizei und Ordnungsgeld bezahlen durfte.

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

    https://zitatezumnachdenken.com/dalai-lama


    Mit freundlichem Gruß Jürgen


    Ekomet mini Plus

    2 x 1000 lt Puffer

    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • Ohne jetzt das letzte gelesen zu haben. Das ist von meiner Rchng.


    Rechnung für Schornsteinfegerarbeiten 2018
    Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
    (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16.06.2009 (BGBl. I S. 1292),
    zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 760).


    Ich stehe immer etwas auf Gesetze, was aber eherin der heutigen zeit nur für uns (der Plebs) gilt.

  • zum Juergen
    Bitte mache nicht immer die Pferde scheu. Hier lesen Leute mit die sich schlau machen wollen da sind diese Aussagen eher kontraproduktiv,

  • Das sind Fakten!
    Genau so ist es wenn wie ich HV + Gaser habe. Wenn der Gaser das Abzugsrohr im Schornstein hätte wird er auch alle 2 Jahre mit gemessen. Da kommen dann auch 2 Messungen preislich zusammen.
    Wer seinen Kessel vom Installateur/HB warten läßt dann sind die Tatsachen so. Das laufende kehren kann er sich den billigsten Schorni suchen aber für die Feuerstättenschau und TÜV Messung kommt nur der BSF oder wie bei mir sein Geselle, der dazu die Berechtigungs Prüfung abgelegt hat in Frage.


    Zu den hohen Preisen wegen Twin messung fand ich bei uns hier:


    ETA: gesetzliche Grundlage für Abgasmessung Schornsteinfeger TWIN Kessel

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  • Juergen du brauchst über Gas nicht mit mir zu diskutieren. Ich habe das vorrangig gemacht.
    Für die Außerbetriebsetzung von Gasgeräten kann ich dir gern die TRGI zukommen lassen. Mit Rohr abnehmen ist es nicht getan.
    Nimm dieses auseinander:



    Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
    (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16.06.2009 (BGBl. I S. 1292),
    zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 760).


    Für die die das nicht so richtig verstehen gibt es auch Erläuterungen dazu. Wie gesagt deine Aussagen sind kontraproduktiv

  • Hallo Kollegen,


    jetzt macht bitte nicht immer weitere Nebenkriegsschauplätze auf! ?(


    Eigentlich geht es ja um die Frage, ob bei zwei betriebsbereiten Heizkesseln jeder Kessel im 2-Jahres-Turnus gemessen werden muss (vermutlich ja) und wie sich das bei Kombikesseln wie ETA Twin, Fröling SP Dual, Solarfocus Therminator, Attack Wood & Pellet, usw. verhält (eher nein?). :thumbup:


    In meinem obigen Beitrag hatte ich diesen Link auf die Seite des "Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks" eingefügt (und die sollten es ja eigentlich wissen). Dort steht in klaren Worten, dass das Messen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben eines BSM gehört und daher auch von anderen (Schornsteinfeger-) Betrieben durchgeführt werden darf. Ob auch andere "qualifizierte Handwerksbetriebe" diese Arbeiten durchführen dürfen, kann ich nur vermuten, ist aber wahrscheinlich.


    Das Problem wird eben sein sich für diese Tätigkeit zu qualifizieren (vermutlich teuer) und den "zuständigen BSM" nicht vor den Kopf zu stoßen (nämlich indem man ihm die Aufträge wegnimmt, die er braucht, um seine Ausgaben für die eigene Qualifizierung samt Messgeräten wieder hereinzuholen). :saint:


    Viele Grüße von Karlheinz

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo


    Messung Feinstaub aller 2 Jahre.
    Kosten= ca.150€ (02788 Zittau)


    Holz kostenlos,es werden russische Paletten verbrannt.


    Betriebe und Firmen verschenken sehr gerne Holz,denn die müssen es sonst teuer per Containerdienst Entsorgen.


    Lg

  • Das mit dem Verschenken war früher auch so hier bei uns.
    Aber eine neue Gesetzgebung verhindert das jetzt.
    Dieses Holz darf jetzt nur noch in qualifizierten Hollzeizkraftwerken/Müllheizkraftwerken verbrannt werden.
    Wir sollen ja das teure Holz aus dem Wald kaufen.
    Nur mit den krummen Knüppeln brennt ein Künzel nicht sauber.
    Das war bei den alten Kesseln mit Lambdaregelung besser.
    Jetzt stinkt er oft, wenn O2 Wert gegen Null geht.
    Da muss man dann schon für viel Geld das geradere Industrieholz kaufen.
    Ich glaube da ist System hinter!??

  • Man muss nicht unbedingt beide Kessel alle zwei Jahre prüfen.
    Es ist im Grunde nur eine Formsache einen als "Notfallkessel" zu deklarieren.


    Ich habe eine Hackschnitzelheizung eingebaut weil mein alter Holzofen die Werte nicht geschafft hat. Der Kessel steht immer noch da und ist auch betriebsbereit ohne irgendwelche Probleme. Als ich den Kaminkehrer fragte wenn ich ein weiteres Haus an die Hackschnitzelanlage dran hänge ob ich dann den alten Ofen dort rauswerfen muss oder nicht (auch Bimsch-Werte) sagte er mir das ich das nicht muss.


    Seine Aussage dazu war:


    ...Alte Heizung, dürfte aber im Regelbetrieb nicht mehr benutzt werden. (Max. im Notfall 10-14 Tage pro Jahr).

  • Guten Morgen in die Runde,


    ich habe mit meinem Bezirksschornie vereinbart, das der Scheitholzkessel in den geraden Jahren gemessen wird und der Pelletkessel in den ungeraden Jahren. Kosten für die Messung knapp 170,- €


    Gruß Michl

    Werkzeuge:
    Kettenägen: Sachs-Dolmar 153, Husky 455 Rancher, Stihl 024AV, Dolmar Elektrosäge für Sonntags
    Wippsäge: Jansen SMA 700 mit Benzinmotor
    Spalter: Jansen 22 t stehend/liegend Spalter mit Benzinmotor
    Trecker: CFMoto Zforce 800

  • Hallo.


    Mein BSF war heute nochmals bei mir. Da habe ich ihn gleich mal gefragt, was man von einem anderem SF machen lassen kann.
    Er als BSF macht die Feuerstättenschau. Zum kehren und messen kann man auch einen anderen SF beauftragen.
    Zum messen von 2 Öfen meinte er, daß wenn man z.b. ein HV im Keller hat wo das ganze Haus versorgt und ein Pelletofen der das gleiche macht,dann müßte man beide messen.
    Wäre der Pelletofen z.B. im Wohnzimmer und nicht fürs ganze Haus "zuständig", dann müßte man ihn nicht messen.


    Grüße

  • Hallo


    Einzelraumfeuerstätten sind nicht Messpflichtig.


    Dawegen werden zbsp.auch Mal Türen ausgehangen,um auf 40m2 zu kommen.


    Alle Abgasmessungen, ob Kessel oder Pkw sind reine Moment Sachen.


    Von euch fährt auch keiner nur Vollgas ,wie bei der Au Prüfung eures PKWs?


    Hier geht es nur ums Geld,die Leute sollen kaufen und damit steuern zahlen Egal ob durch Ozon,co2, oder sonstigen Klimaschwindel.


    Lg


  • @robertozittau
    Das ist so pauschal nicht richtig, auch Einzelraumfeuerstätten (Kamin- oder Pelletöfen) - egal ob mit oder ohne Wasserführung, können Messpflichtig sein. Siehe hierzu das LAI-Auslegungspapier (Erläuterung zum §2 Nr 3 der BImSchV)
    Darstellung des LAI-Auslegungspapiers 2012.12.11.pdf


    Das bei der AU eines PKW Vollgas gegeben wird ist dem Umstand geschuldet, das der PKW Katalysatoren hat.
    Ein Kat benötigt - damit er funktioniert - hohe Temperaturen... Da reicht das Magergemisch im Standgas leider nicht aus.



    Gruß Michael

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  • Servus, kurze Zwischenfrage. Inbetriebnahme und Abnahme meines Kombis 11/ 2017. Schorni sagte nehmen wir Pellet. Jetzt hab ich geschaut und da steht BimSch 1. Hat er das ausversehen gemacht ? Müsste wie ich jetzt weiß die 2. Stufe sein.

  • Hallo


    Ja stimmt ,da gibt's noch weitere Kriterien wie zbsp. Die 4kw Grenze aber selbst die Ofenhersteller sagen dem kunden,dass es unbedingt auf eine einzelraumfeuerstätte hinauslaufen muss,da der Ofen nur im Labor die Abgaswerte schafft.


    Zum Thema Pkw,mein Golf 2 hat auch nen Kaltstartregler zum steuern sparen verpasst bekommen,ist trotzdem nur Augenwischerei.
    Die richtigen Temperaturen und die Abgaswerte im Teillastbereich sind immer unter jedem Grenzwert.


    Lg

  • Jetzt hab ich geschaut und da steht BimSch 1. Hat er das ausversehen gemacht ? Müsste wie ich jetzt weiß die 2. Stufe sein.

    Hallo @Torben,


    was steht denn da genau geschrieben?


    Es gibt insgesamt 44 BundesImmisionsSchutzVerordnungen (BImSchV). Die erste davon, also die 1. BImSchV lautet "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" und betrifft u.a. uns Holzheizer. In dieser Verordnung wird (stark vereinfacht) unterschieden zwischen
    a) Bestandsanlagen, die vor 2010 errichtet wurden (ich nenne das Stufe-0),
    b) Anlagen, die ab 2010 errichtet wurden (Stufe-1)
    c) Anlagen, die ab 2017 errichtetet wurden (Stufe-2).


    Die Bezeichnungen werden gerne verkürzt geschrieben, was zur Verwirrung führen kann:
    Für den Schornsteifeger ist nur relevant, dass es sich um die 1.BImSchV handelt. Die sich daraus ergebenden Stufen stehen auch nicht in den Messprotokollen, sondern lediglich die jeweiligen Sollwerte.
    Hier im Forum schreiben einige verkürzt BImSchV1 oder BImSchV2 und meinen damit die Stufe-1 oder 2. Sie lassen die Bezeichnung "1." für die "erste Verordnung" weg, weil das eh' klar ist. :whistling:


    Viele Grüße vonKarlheinz :)

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  • Hi


    Hab mal versucht die Messung vom Ligno Hozmax F eizustellen.


    Die Stufe der Verornung weiss ich nicht denke es ist die 1


    <Link zur Tabelle mit allen Messwerten>#48
    Betreiber (Nickname im Forum)@Magna
    Kessel (Hersteller/Typ/Leistung)Ligno Holzmax F 20
    Datum der Errichtung der Anlage01.10.2010
    Stufe der Messung nach 1.BImSchV vom 26.10.20101
    Datum der Messung07.03.2017
    Kosten der Messung126,59 Euro


    MessparameterMesswertEinheit
    1. Wärmeträgertemperatur85°C
    2. Abgastemperatur184°C
    3. Sauerstoffgehalt5,5%
    4. Druckdifferenz (Kaminzug)- 20Pa
    5a. CO Grenzwert1,0g/m³
    5b. CO bezogen auf 13% O20,218g/m³
    5c. CO abzgl. Messunsicherheit---g/m³
    6a. Staubgehalt Grenzwert0,1g/m³
    6b. Staubgehalt gemessen0,027g/m³
    6c. Staubgehalt abzgl. Messunsicherheit---g/m³
    7. Primärluft---mm
    8. Sekundärluft---mm
    9. BrennstoffFichte18 %


    Kessel wurde vorher NICHT gereinigt, desweiteren bestand der Brennstoff aus kunterbunten Abfällen die bei mir in der Brennholzerstellung abfallen, wollte wissen ob der das auch unter schweren Bedingungen schafft, der Schorni war eingeweiht und hätte die Messung abgebrochen wenn sie nicht erfolgreich gewesen wäre !


    Der Kessel befand sich noch in der angehobenen Leistung nach dem Anfeuern - ca. 25 kW.


    Mit guter Ware müsste der also noch ein Stück sauberer werden.


    Gruß


    Magna

  • Das ist meiner Meinung nach bei den meisten so. Ich lasse genauso Messen.
    Ohne Reinigung und vorauswahl des Holzes.
    Der Feinstaubgrenzwert lässt sich so nur schwer für die 2.Stufe der 1.BimschV einhalten.
    So ist es aber realistisch und ich weiß was derKessel wirklich im Regelbetrieb immetiert.


    Da ich hier feststellen musste das sowas gerne fehlinterpretiert wird, spare ich mir das, Messungen hier einzustellen.
    Es fragt sich allgemein was diese Verschärfung derzeit bringen soll, wenn zuvor Bedingungen geschaffen werden die mit dem Regelbetrieb nichts zu tun haben.

  • Eben


    Auch bei der Messung nach der Inbetriebnahme habe ich den nur Abfall reingegeben und der war nicht mal sonderlich trocken und ebenfalls nicht gereingt - wollte damals auch wissen welche Werte der im neuen, aber bereits verschmutzten Zustand schafft.


    Auch da war der Schorni eingeweiht - meine Begründung war - sollte der die Werte überschreiten, kann man noch während der Garantie mit dem Hersteller oder Heizungsbauer was dagegen unternehmen - nach Jahren brauchst da nicht mehr damit daherkommen.


    Und das bei älteren oder fragwürdigen Kesseln "Vorkehrungen" getroffen werden um die Werte zu verbessern wissen die auch - oder glaubt irgendwer das die blöde sind ;)


    Gruß


    Magna

  • N'abend.
    Wollte auch mal mitmachen (auch wenn schon 1 Jahr her) nachdem ich jetzt durchsehe mit der BimSch. hatte mich von dem oberen Feld mit BimSch 1 täuschen lassen, geht wahrscheinlich um die Werte. Musste natürlich Stufe 2 bestehen und habe das anscheinend glatt gemacht. Kessel stand ja gerade paar Tage nur angemacht und 2 Stunden machen lassen. Hatte noch nichts eingestellt geschweige getuned. Ahnung auch null. Aber bitte es geht scheinbar einfach so. Mittlerweile würde ich mich auch vor einer Messung von Holzvergaserbetrieb nicht scheuen. Pellet ist aber scheinbar einfacher. Meinte nur bissl viel Zug. Wie ich die Tabelle zum Eintragen finde weiß ich leider nicht. Kosten: 154,50 Euro
    Viele Grüße


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    [Moderation]
    <Link zur Tabelle mit allen Messwerten> #49

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