BAFA Änderungen 2021

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 37.824 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von meute.

  • Das steht im Anhang "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" zum Bewilligungsbescheid unter Punkt 6.1.


    Abweichend dazu steht im Bewilligungsbescheid (bei meinem zumindest) unter Punkt IV "Verwendungsnachweis und Auszahlung":

    Zitat

    Der Verwendungsnachweis muß abweichend von Nr. 6.1 ANBest-P spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA online aktiviert werden.


    In Deinem Fall wäre das also spätestens der 05.12.2021. Ich würde es aber generell so schnell wie möglich hochladen.

  • Hallo,


    zur Info.


    Am 13.03.2021 habe ich bei der BAFA den Verwendungsnachweis inkl. der notwendigen Unterlagen eingereicht.
    Am 01.06.2021 kam per Post der Bescheid, dass die Förderung in den nächsten 2 Wochen überwiesen wird.
    :thumbup:


    Gruß
    meute

    Fröling Pelletskessel PE1 25 kW, Fröling Hygiene-Solarschichtspeicher H3 850, 4x Buderus Flachkollektor SKN4.0-w


    fraenk for friends Code: MATF103

  • Am 13.03.2021 habe ich bei der BAFA den Verwendungsnachweis inkl. der notwendigen Unterlagen eingereicht.
    Am 01.06.2021 kam per Post der Bescheid, dass die Förderung in den nächsten 2 Wochen überwiesen wird.

    Am 08.06.2021 war die BAFA-Förderung auf dem Konto.
    :thumbup:

    Fröling Pelletskessel PE1 25 kW, Fröling Hygiene-Solarschichtspeicher H3 850, 4x Buderus Flachkollektor SKN4.0-w


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  • Hallo Mitstreiter,

    glaub ich stell mich auf der HP der BAFA zu blöd an....


    Wie ist denn aktuell der Stand der Förderung wenn es nur um den Kesseltausch geht?

    Und wie lang muss der vorhandene Kessel drin sein, wenn man wegen Kesseltausch wieder die Förderung haben möchte?!

  • Das wäre blöd.

    Ich habe die Vermutung, dass mein Kessel innen an der Rückwand, genau unten zwischen Einhangblechunterseite und Boden, eine Undichtigkeit entwickelt. Die Kruste die sich da an einer Stelle bildet gefällt mir nicht. Unabhängig davon will ich da nicht dran rum manipulieren - das möchte ich jetzt zu dieser Jahreszeit nicht riskieren.


    So hoffe ich das er über den Winter hält, denn bei einer Gaspreissteigerung von 4,6cent auf 11,3cent ab 01.01 möchte ich auf diese Rückfallebene nicht angewiesen sein.


    Problem ist nur, mein Kessel ist ja erst April 2017 installiert mit Förderung...

  • Wenn ich jetzt eine Förderung beantrage muss ich ja angeben welchen Kessel ich einbaue und die etwaigen Kosten.

    Was passiert wenn ich mich aber nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides doch noch für einen anderen Kessel entscheide (bei gleichbleibenden Kosten und Förderhöhe)? Was da einer was?

  • Nach gut 4 Jahren vermutlich durchgerostet? Was ist das denn für ein Kessel?

    Atmos DC25 GSE mit "Gust-Luftwaage" und Flammtronik. Lüfter regelbar.

  • Hallo Sebastian,


    welchen Kessel hast Du einbauen lassen?

    Welche Randbedingungen, dass ein Wärmemengenzähler notwendig wird?


    MfG Hans

  • Da hat sich bestimmt ein Sachbearbeiter beim BAFA vertan.

    An Deiner Stelle würde ich mal rückfragen dort.

  • Habe gestern angerufen, 40min Warteschleife, und die Nette Frau hatte leider keine Ahnung.

    Sie sagte sie bräuchte den Nachweis über WMZ.

    Wir hatten den Punkt 3.3 in der Fachunternehmererklärung nicht angekreuzt, da keiner eingebaut wurde.

  • Es gibt in den Formularen einen Punkt zum ankreuzen ob ein WMZ eingebaut oder vorhanden ist. Es gab dazu aber auch schon hinweise im Internet zu dem Thema.
    Ich habe einen WMZ am HV verbaut (er muss ja nicht neu sein aber noch geeicht wäre gut falls sie Bafa es genau wissen möchte)


    Schick einfach eine Info zur Bafa das ein WMZ nachträglich verbaut wurde und gut is.

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