Das steht im Anhang "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" zum Bewilligungsbescheid unter Punkt 6.1.
Abweichend dazu steht im Bewilligungsbescheid (bei meinem zumindest) unter Punkt IV "Verwendungsnachweis und Auszahlung":
ZitatDer Verwendungsnachweis muß abweichend von Nr. 6.1 ANBest-P spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA online aktiviert werden.
In Deinem Fall wäre das also spätestens der 05.12.2021. Ich würde es aber generell so schnell wie möglich hochladen.