Sofern du keine 2 Erzeuger für feste Brennstoffe gleichzeitig betreibst, brauchst du das doch alles nicht.
Sorge dafür das jeweils nur ein Erzeuger läuft und alles ist gut.
Steht als aller erstes. Nur bei gleichzeitigem Betrieb.
Und dann gibts wahrscheinlich auch noch den § 5 der die 2. Grenze von 100 kW für den Parallelbetrieb mehrerer Erzeuger mit Max. 50kw für feste Brennstoffe inkl. regelt. Wenn Du da auch drunter bleibst, brauchst Du die ganzen Anforderungen nicht erfüllen.