In einem vor einigen Jahren errichteten Haus mit Pelletheizung ist, wen wundert es, eine TAS verbaut.
Für mich verwunderlich ist jedoch, dass die Zuleitung mit einem für die ETW-Besitzer und deren Besuch, sofern sie in den Keller gehen, zugänglichen Schieber ausgestattet ist.
M.E. kann dies nicht zulässig sein, denn da könnte irgendjemand, böswillig oder aus Langeweile oder Schabernack, den Schieber zudrehen, der hierzu vom Verwalter/Hausmeister nicht autorisiert ist.
Insbesondere, da es in diesem Haus, wie dies nun mal nicht selten ist, Leute gibt, die sich gegenseitig nicht grün sind und den anderen gerne mal eins auf die Schiene nageln.
Meiner Meinung nach sollte eigentlich die Zuleitung, außer durch den Hauptschieber, gar nicht abgedreht werden können, wie schnell dreht man mal einen Schieber, warum auch immer, kurz zu und vergißt dann das Teil wieder zu öffnen, insbesondere wenn man davon im Normalbetrieb nichts merkt.
Hier hätte das aber unter Umständen schwerwiegende Folgen.
In D ist doch normalerweise jeder Mist bis zum Exzeß geregelt.
Habe nun nach entsprechenden Richtlinien, Normen etc. im Netz gesucht, bin aber nun so schlau wie zuvor.
Zuständig müßte eigentlich die DIN EN12828 sein, aber außer dass die TAS an einem häufig durchströmten Leitungsrohr mit T-Stück angeschlossen werden muss, mit Rücklaufverhinderung etc.,fand ich bei den mir zugänglichen Stellen nichts.
Wer hat da Ahnung?
Danke
Pflaume