Das musst du einhalten wie du das bewerkstelligst egal.
Nach einem Urteil des AG Schöneberg (102 C 55/94) muss spätestens nach 10 Sekunden bzw. höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad zur Verfügung stehen. Wer beispielsweise 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm wird, kann die Miete um 10 % kürzen.